Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien einschließlich Vertragsanbahnung und Vertragsabschluss gelten ausschließlich nachfolgende Geschäftsbedingungen des Hotel am Schloss. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten weder für den vorliegenden Fall noch für zukünftige Geschäfte.

2.Fristgemäße Annahme eines Angebotes

Falls das Hotel am Schloss dem Kunden eine Frist zur Annahme eines Angebotes einräumt, kann der Kunde dieses Angebot nur bis zum Ablauf der eingeräumten Frist schriftlich annehmen. Nach Ablauf der Frist ist das Hotel am Schloss nicht mehr an das Angebot gebunden und ist darüber hinaus berechtigt, wieder über die Kapazität zu verfügen.

3. Bestellung, Nutzung und Stornierung von Hotelzimmern

3.1. An- und Abreise

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden bei Anreise ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Sofern mit dem Kunden keine ausdrücklich spätere Anreise als 18.00 Uhr vereinbart ist und keine Anreisegarantie vorliegt, kann das gebuchte Zimmer anderweitig vergeben werden.

3.2. Stornierung

Im Falle höherer Gewalt oder sonst vom Hotel am Schloss nicht zu vertretender Hintergründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotel am Schloss, behält sich das Hotel am Schloss vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden Ersatzansprüche zustehen. Nimmt der Kunde das gebuchte Zimmer nicht in Anspruch, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet.

Das Hotel am Schloss behält sich vor, im Falle einer Stornierung durch den Kunden Folgendes zu berechnen:

Stornierung Übernachtung und Verpflegung:

bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei
ab 29 Tag bis 14 Tage vor Anreise 60% des vereinbarten Zimmerpreises und Verpflegung

ab 13 Tage bis 1 Tage vor Anreise 85% des vereinbarten Zimmerpreises und Verpflegung

am Anreisetag voller Gesamtpreis

In allen Fällen bleibt dem Kunden der Nachweis des niedrigeren und dem
Hotel am Schloss der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4. Haftung

Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die Haftung vom Hotel am Schloss wird außerdem ausgeschlossen.

Sofern dem Gast ein Stellplatz auf dem hauseigenen Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.

Eine Überwachungspflicht des Hotel am Schloss besteht nicht. Für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Hotels am Schloss.

5. Stornierung von Veranstaltungen ( Feierlichkeiten aller Art, Tagungen u.ä.)

5.1.

Für den Fall der Stornierung einer gebuchten, also als verbindlich vereinbarten Veranstaltung durch den Kunden, hat dieser grundsätzlich die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.

5.2.

Das Hotel am Schloss behält sich im Falle einer Stornierung durch den Kunden vor, lediglich Folgendes zu berechnen:
15 bis 21 Tage vor Veranstaltung 10% des zu erwartenden Umsatzes
8 bis 14 Tagevor Veranstaltung 30% des zu erwartenden Umsatzes
3 bis 7 Tagevor Veranstaltung 60% des zu erwartenden Umsatzes
48 Stundenvor Veranstaltung 80% des zu erwartenden Umsatzes
darunter 100% des zu erwartenden Umsatzes

Falls die Höhe des Speisenumsatzes noch nicht festgelegt wurde, gilt ein Mindestmenüpreis von 12,50 € mal Personenanzahl. Dabei bleibt dem Kunden der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.

6. Verringerung der Teilnehmerzahl

Die Verringerung der Teilnehmerzahl eines gemeinsamen Essens muss dem
Hotel am Schloss mindestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, anderenfalls wird die bestimmte Anzahl der Gedecke in Rechnung gestellt.

7. Dekorationsmaterial

Das Einbringen und Anbringen von Dekorationsmaterial und sonstigen
Gegenständen bedarf der Zustimmung des Hotel am Schloss und muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.

8. Zusätzliche Leistungen und das Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich in Anspruch genommener Leistungen. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der Zustimmung des Hotel am Schloss.

9. Rücktrittsvorbehalt

Erhält das Hotel am Schloss nach Abschluss des Vertrages Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, ist das Hotel am Schloss auch im Falle höherer Gewalt berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Der Kunde hat kein Recht auf Schadenersatzanspruch.

10. Rechnungslegung

Geleistete Anzahlungen werden mit der Endrechnung verrechnet. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei verspäteter Zahlung ist das Hotel am Schloss berechtigt, den geschuldeten
Betrag mit 5% Mahngebühr zu berechnen.

11. Sonstiges

11.1.

Zeitungsanzeigen, in denen das Hotel am Schloss erwähnt wird, bedürfen der Genehmigung.

11.2.

Soweit das Hotel am Schloss für den Kunden technische oder sonstige Leistungen von Dritten beschafft oder beschaffen lässt, handelt es im Namen und auf Rechnung des Kunden.

11.3.

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

11.4.

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Hotel am Schloss. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Dippoldiswalde.